Nutzungs- und Projektgrenzen
Rechtliches
Konzeptstatus
cARTs zeigt eine geplante Registrierungs-, Prüf-, Ausstellungs- und Handelsarchitektur. Aktuell werden keine Werke zertifiziert, angenommen, verwahrt, verkauft, versteigert oder versendet. Darstellungen von Karten, Kennungen und Einreichkorridoren sind Prototypen.
Urheber- und Nutzungsrechte
Urheber behalten ihre Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte. Eine spätere Einreichung würde nur die ausdrücklich vereinbarten, zweckgebundenen Nutzungsrechte umfassen. Wer Inhalte einreicht, muss zur Einreichung berechtigt sein und Rechte Dritter, insbesondere an Vorlagen, Samples, Personen, Marken und Gemeinschaftswerken, offenlegen.
Zertifikat und Provenienz
Ein zukünftiges cARTs-Hauszertifikat soll die dokumentierten Prüfungsschritte und die Verbindung zur Werkakte belegen. Es ersetzt weder ein amtliches Zertifikat noch ein gerichtsfestes Eigentums-, Urheber- oder Echtheitsgutachten. Prüfgrenzen und offene Unsicherheiten müssen auf dem Zertifikat erscheinen.
Bewertung und Gleichbehandlung
Die Einreichzahl darf nicht aus Bekanntheit, Vermögen oder erwartetem Verkaufspreis abgeleitet werden. Kriterien, Version, Zuständigkeit, Interessenkonflikte, Begründung und ein Überprüfungsweg müssen vor realen Entscheidungen feststehen. Künstlerischer Wert wird nicht automatisiert entschieden.
Handel, Auktion und Verbraucher
Vor Aktivierung eines Shops oder einer Auktion sind insbesondere Vertragsschluss, Preisangaben, Vergütung, Steuern, Widerruf, Gewährleistung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung, Plattformrolle und gegebenenfalls erlaubnispflichtige Tätigkeiten zu klären. Die derzeitige Seite ist kein Verkaufsangebot.
Plattformbetrieb
Vor öffentlichen Nutzerkonten und Werkveröffentlichungen werden verständliche Nutzungsbedingungen, ein Melde- und Abhilfeweg, Moderationsregeln, Beschwerdeverfahren, Minderjährigenschutz und Verantwortlichkeiten nach dem Digital Services Act geprüft und umgesetzt.
Quellenrahmen
Relevante Grundlagen sind unter anderem § 5 DDG, § 13 UrhG, § 31 UrhG, die DSGVO und der Digital Services Act.